Abfindung

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.

Besteht bei einer Kündigung immer ein Anspruch auf eine Abfindung?

Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer dem von Arbeitgeberseite gekündigt wurde, keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Denn das deutsche Kündigungsschutzrecht verfolgt vor allem das Ziel, dem Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz zu erhalten. Das heißt, auch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht begründet keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung. Denn stellt sich hier heraus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer rechtmäßig gekündigt hat, so besteht sowieso kein Anspruch auf eine Abfindung. Stellt sich jedoch heraus, dass der Arbeitgeber nicht rechtmäßig gekündigt hat und gewinnt der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzprozess, ist die Kündigung damit unwirksam und der Arbeitnehmer behält seinen Arbeitsplatz. Ein Abfindungsanspruch entsteht also auch in diesem Fall nicht.

Wann können Abfindungsanprüche dennoch entstehen?

  • Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung ein Abfindungsangebot nach § 1 a Kündigungsschutzgesetz unterbreitet.
  • In einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag, in einer anwendbaren Betriebsvereinbarung oder einem anwendbaren Sozialplan ist ein Anspruch auf eine Abfindung festgeschrieben.
  • Arbeitnehmer oder Arbeitgeber haben in einem Kündigungsschutzprozess einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 9, 10 KSchG gestellt und dieser Antrag ist auch begründet. Das ist der Fall, wenn dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann oder eine gute, dem Betriebszweck dienende, Zusammenarbeit nicht mehr zu erwarten ist.
  • Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Form des Schadensersatzes nach § 628 BGB. Das ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer berechtigt kündigt, weil der Arbeitgeber sich schuldhaft vertragswidrig verhält.
  • Es liegt eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 Betriebsverfassungsgesetz vor und der Arbeitgeber hat nicht zuvor mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich verhandelt oder der Arbeitgeber weicht ohne zwingenden Grund von einem Interessenausgleich ab.

Häufiger aber wird ein Anspruch auf Abfindung durch einen Aufhebungsvertrag begründet, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Vorfeld einer möglichen Kündigung anbietet. Ein solcher Aufhebungsvertrag sollte unbedingt von einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt geprüft werden. Gerade wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer hier unter zeitlichen Druck setzt, spricht vieles dafür, dass der Abschluss des Aufhebungsvertrags für den Arbeitnehmer nachteilig sein wird.

Darüber hinaus einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber sehr häufig im Laufe eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer Abfindung. Dies kann für beide Seiten von Vorteil sein. Der Arbeitnehmer wird schnell von der oft belastenden Situation befreit und kann sich neuen Aufgaben widmen. Der Arbeitgeber erhält Planungssicherheit.

Wie hoch ist eine Abfindung in der Regel?

Sowohl in außergerichtlichen als auch in gerichtlichen Verhandlungen geht man zunächst von einer sogenannten Regelabfindung aus. Diese sieht zwischen 0,5 und 1,0 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr vor. Weil Kündigungen eine Vielzahl formaler oder inhaltlicher Fehler enthalten können, ist das Prozessrisiko im Arbeitsrecht für den Arbeitgeber regelmäßig sehr hoch. Während des Kündigungsschutzverfahrens hat der Arbeitgeber keine Planungssicherheit in Bezug auf die Stelle des Arbeitnehmers. Obsiegt der Arbeitnehmer im Verfahren, hat der Arbeitgeber ihn eventuell wieder einzustellen und für die zurückliegende Zeit das Gehalt nachzuzahlen. Je mehr Zweifel der Arbeitgeber an der Rechtmäßigkeit der Kündigung hat, desto mehr wird er bereit sein an Abfindung zu zahlen. Spricht hingegen einiges für die Rechtmäßigkeit der Kündigung und war der Arbeitnehmer noch nicht lange bei dem Arbeitgeber beschäftigt, so kann die Abfindung auch niedriger ausfallen als die "Regelabfindung".

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