Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen.
Die Kanzlei berät und vertritt umfassend bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, wie
Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen.
Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung...
Der allgemeine Kündigungsschutz, wonach der Arbeitgeber für die Kündigung einen Grund braucht, greift nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erst, nachdem das...