Für Arbeitnehmer

Ich berate, begleite und vertrete Sie als Rechtsanwältin zu folgenden arbeitsrechtlichen Themen:

  • Kündigung Ihres Arbeitsvertrages/Androhung einer Kündigung
  • Änderungskündigung
  • Gestaltung und Prüfung Ihres Arbeitsvertrages
  • Aufhebungsvertrag
  • Geltendmachung Ihrer Gehaltsansprüche
  • Durchsetzung Ihrer Urlaubsansprüche
  • Wiedereingliederung nach Krankheit
  • Teilzeit und Befristung
  • Versetzung
  • Abmahnung
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Durchsetzung von Zeugnisansprüchen
  • Arbeitszeitregelungen/Überstunden/Rufbereitschaft/Bereitschaftsdienst
  • Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG
  • Wettbewerbsverbote
  • Vertragsstrafen
  • Mobbing
  • Zielvereinbarungen
  • Betriebsübergang, Betriebsstilllegung, Insolvenz Ihres Arbeitgebers

Ich berate Sie über Ihre Möglichkeiten, gebe Ihnen Handlungsempfehlungen und vertrete Sie gegebenenfalls außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten.

Ein Tipp: Bitte beachten Sie, dass zum Beispiel bei noch ausstehenden Gehältern gegebenenfalls Ausschlussfristen zu beachten sind. Auch bei Elternzeit und Befristungen sowie vielen weiteren Themen ist die Zeit im Auge zu behalten.

Vorbeugende Beratung

Eine anwaltliche Beratung ist nicht nur sinnvoll, wenn bereits ein Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber besteht, sondern oft schon bevor Sie eines der genannten Themen bei Ihrem Arbeitgeber ansprechen. Im Rahmen der vorbeugenden Beratung analysiere ich die Sach- und Rechtslage gründlich und entwickle für Sie Handlungsstrategien, um mögliche rechtliche Konflikte von vornherein zu vermeiden. Auf diese Art sichern wir Ihre Ansprüche, ohne das Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber unnötig zu belasten.

Bei Fragen zu den genannten Themen vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Fragen Sie.