Für Arbeitnehmer

Die Kanzlei berät und vertritt umfassend bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, wie

  • Kündigungsschutzklage nach Kündigung durch den Arbeitgeber (außerordentlich, ordentlich)
  • Kündigungsschutzklage nach Kündigung durch den Insolvenzverwalter
  • Betriebsübergang, Betriebsänderung, Betriebsstilllegung (Filialschließung), Insolvenz Ihres Arbeitgebers
  • Verhandlung von Aufhebungsverträgen/Abfindungen
  • Androhung einer Kündigung
  • Umstrukturierung im Unternehmen
  • Kündigungsschutz bei Ausspruch einer Änderungskündigung
  • Kurzarbeit
  • Geltendmachung von Gehaltszahlungs- oder Urlaubsansprüchen
  • Gestaltung/Prüfung des Arbeits-/Dienstvertrages
  • Anspruch auf Homeoffice
  • Wiedereingliederung nach Krankheit
  • Ansprüche aus dem Teilzeit- und Befristungsrecht; Entfristungsklagen
  • möglicherweise unwirksamer, auch "schleichender" Versetzung
  • Mobbing
  • Er- und Abmahnung
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Durchsetzung von Zeugnisansprüchen
  • Arbeitszeitregelungen
  • Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG
  • Wettbewerbsverbote
  • Vertragsstrafen