Aktuelles

Schadensersatz wegen Stellenabbau nach Arbeitgeberwechsel

Aktuell werden in vielen Unternehmen Stellen abgebaut. Was bedeutet das für einen Arbeitgeberwechsel in ein solches Unternehmen?

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Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird verdoppelt

Die Bundesregierung verdoppelt die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate.

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Präventionsverfahren bei Schwerbehinderten auch schon in der "Probezeit"?

Der Arbeitgeber hat bei schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitern die Pflicht, bei aufkommenden Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis, ein sogenanntes Präventionsverfahren durchzuführen (§ 167 Abs. 1 SGB IX).

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Das Ende der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 5. Dezember 2024 (Az. 8 AZR 370/20) die Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung von Überstunden beendet.

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Krankschreibung nach Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer

Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

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Verzicht des Arbeitgebers auf die Probezeit

Der allgemeine Kündigungsschutz, wonach der Arbeitgeber für die Kündigung einen Grund braucht, greift nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erst, nachdem das neue Arbeitsverhältnis sechs Monate besteht (Wartezeit).

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Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

Wird ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei demselben Arbeitgeber eingestellt, gelangt das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG bestimmte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift regelmäßig nicht zur Anwendung.

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Der Karneval/Fasching am Arbeitsplatz und das Arbeitsrecht

Nicht einmal in den Karnevals- und Faschingshochburgen Köln, Düsseldorf, Mainz, etc. gibt es einen allgemeinen Anspruch auf „Karnevalsfrei“. Denn es handelt sich hier nicht um gesetzliche Feiertage, an denen der Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlte Freistellung hat, sondern um normale Arbeitstage.

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Der Europäische Gerichtshof zum Verfall von Urlaubsansprüchen

Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil er keinen Urlaub beantragt hat.

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Das Bundesarbeitsgericht zum Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

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