Kosten

Die Kanzlei hält sich an den Grundsatz der Kostentransparenz. Die Kosten sind für Sie also jederzeit transparent und nachvollziehbar.

Zu beachten: Im Arbeitsrecht trägt jede Partei die Kosten für ihren Anwalt außergerichtlich und in erster Instanz selbst und zwar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das bedeutet, dass selbst bei einem vollen Obsiegen die eigenen Anwaltsgebühren selbst getragen werden müssen und nicht von der Gegenpartei übernommen werden.

Um so entscheidender sind transparente Anwalts- und Gerichtskosten. Denn werden die Kosten kaum von einer möglichen Abfindung gedeckt und tritt auch keine Rechtsschutzversicherung ein, ist ein Gerichtsprozess wirtschaftlich oft nicht vernünftig.

Grundsätzlich zu unterscheiden sind die