Kosten

Die Kanzlei hält sich an den Grundsatz der Kostentransparenz. Die Kosten sind für Sie also jederzeit transparent und nachvollziehbar.

Bitte beachten Sie: Im Arbeitsrecht trägt jede Partei die Kosten für ihren Anwalt außergerichtlich und in erster Instanz selbst und zwar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das bedeutet, dass selbst bei einem vollen Obsiegen die eigenen Anwaltsgebühren selbst getragen werden müssen.

Die Vergütung des Anwalts ist hierbei nicht frei verhandelbar, sondern gesetzlich festgelegt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Grundsätzlich zu unterscheiden sind die