Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehme ich für Sie auf Wunsch auch die sogenannte Deckungsanfrage. Das heißt, ich hole die Zusage Ihrer Versicherung, die Kosten für den Rechtsstreit gemäß den vereinbarten Versicherungsbedingungen zu übernehmen, bei Ihrer Versicherung ein und führe die anschließende Korrespondenz.

Die zweite Möglichkeit ist, Sie holen die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung selbst ein. Das hat manchmal den Vorteil, dass die Versicherer ihren Kunden gegenüber teilweise etwas zuvorkommender sind.


Voraussetzungen des Versicherungsschutzes sind mindestens

  • Das Vorliegen eines Versicherungsvertrages, der auch den Arbeitsrechtsschutz umfasst.
  • Der Versicherungsfall muss während der Vertragslaufzeit, aber nicht früher als 3 Monate vor Vertragsbeginn eingetreten sein.
  • Es muss ein Versicherungsfall vorliegen, d.h. ein Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften im Arbeitsverhältnis.
  • Die Raten wurden immer gezahlt.

Je nach dem Inhalt des konkreten Versicherungsvertrages können einzelne Leistungen bzw. Rechtsgebiete versichert und eine Selbstbeteiligung für den Rechtsschutzfall vereinbart sein. Nicht gedeckt ist der vorbeugende Rechtsschutz, z.B. die Überprüfung eines Zeugnisses oder Arbeitsvertrages.

Generell haben Sie, wenn Sie rechtsschutzversichert sind, keinen Anspruch mehr auf Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe.