Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir für Sie auf Wunsch auch die sogenannte Deckungsanfrage. Das heißt, wir holen die Zusage, die Kosten für den Rechtsstreit gemäß den vereinbarten Versicherungsbedingungen zu übernehmen, bei Ihrer Versicherung ein und führen die anschließende Korrespondenz.


Je nach dem Inhalt des konkreten Versicherungsvertrages können einzelne Leistungen bzw. Rechtsgebiete versichert und eine Selbstbeteiligung für den Rechtsschutzfall vereinbart sein. Auch der vorbeugende Rechtsschutz und die Beratung sind häufig bis zu einer vereinbarten Höhe gedeckt.