• Home
    • Anwältin
    • Philosophie
  • Tätigkeitsbereich
    • Für Arbeitnehmer
      • Ablauf der Anwaltsberatung
      • Ablauf bei Kündigung
    • Für Betriebsräte
    • Für Arbeitgeber
    • Wissenswertes
      • Befristung - Klage wegen unwirksamer Befristung
      • Brückenteilzeit und Teilzeit
      • Kündigung außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes
      • Urlaub
      • Abfindung
      • Abmahnung
      • Ausschlussfristen
      • Versetzung
  • Kosten
    • Kosten der Erstberatung
    • Kosten der außergerichtlichen Vertretung
    • Kosten des Gerichtsverfahrens
    • Rechtsschutzversicherung
    • Prozesskostenhilfe
  • Aktuelles
    • Das Bundesarbeitsgericht zum Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers
    • Der Europäische Gerichtshof zum Verfall von Urlaubsansprüchen
    • Der Karneval/Fasching am Arbeitsplatz und das Arbeitsrecht
    • Entgeltfortzahlung - Einheit des Verhinderungsfalls
    • Kein Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub
    • Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
    • Kurzarbeit zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen während der Corona-Krise
    • Verzicht des Arbeitgebers auf die Probezeit
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Tätigkeitsbereich

Die Kanzlei berät, begleitet und vertritt ausschließlich im Arbeitsrecht.

Was ich für Sie tun kann:

  • Für Arbeitnehmer
  • Für Betriebsräte
  • Für Arbeitgeber

Wissenswertes

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Ausschlussfristen
  • Befristung - Klage wegen unwirksamer Befristung
  • Brückenteilzeit und Teilzeit
  • Kündigung außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes
  • Urlaub
  • Versetzung

Aktuelles

Kurzarbeit zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen während der Corona-Krise

Durch die Covid-19-Pandemie bedingte Auftrags- und Lieferengpässe wie auch staatliche Schutzmaßnahmen führen bei vielen Arbeitgebern zu einem deutlichen Arbeitsausfall und...

Verzicht des Arbeitgebers auf die Probezeit

Der allgemeine Kündigungsschutz, wonach der Arbeitgeber für die Kündigung einen Grund braucht, greift nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erst, nachdem das...

Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

Wird ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei demselben Arbeitgeber eingestellt, gelangt das in § 14...

Tel: 0221-29491636
mail@kanzlei-landry.de
Kontaktformular

Anwaltskanzlei
Rechtsanwältin Manuela Landry
Bachemer Straße 176 -178
50935 Köln – Lindenthal

Tel.: 0221 29491636
Fax: 0221 29491635

Karte (Google Maps)
Anfahrt (Google Maps)

  • Home
    • Anwältin
    • Philosophie
  • Tätigkeitsbereich
    • Für Arbeitnehmer
      • Ablauf der Anwaltsberatung
      • Ablauf bei Kündigung
    • Für Betriebsräte
    • Für Arbeitgeber
    • Wissenswertes
      • Befristung - Klage wegen unwirksamer Befristung
      • Brückenteilzeit und Teilzeit
      • Kündigung außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes
      • Urlaub
      • Abfindung
      • Abmahnung
      • Ausschlussfristen
      • Versetzung
  • Kosten
    • Kosten der Erstberatung
    • Kosten der außergerichtlichen Vertretung
    • Kosten des Gerichtsverfahrens
    • Rechtsschutzversicherung
    • Prozesskostenhilfe
  • Aktuelles
    • Das Bundesarbeitsgericht zum Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers
    • Der Europäische Gerichtshof zum Verfall von Urlaubsansprüchen
    • Der Karneval/Fasching am Arbeitsplatz und das Arbeitsrecht
    • Entgeltfortzahlung - Einheit des Verhinderungsfalls
    • Kein Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub
    • Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
    • Kurzarbeit zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen während der Corona-Krise
    • Verzicht des Arbeitgebers auf die Probezeit
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz