Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen.
Rechtsanwältin Manuela Landry
Bachemer Straße 176-178
50935 Köln – Lindenthal
Telefon: 0221 2949 1636
Telefax: 0221 2949 1635
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Rechtsanwältin Manuela Landry
Rechtsanwältin Manuela Landry ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Straße 30, 50668 Köln, www.rak-koeln.de
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer zu finden. Diese sind:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund § 51 BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Für Rechtsanwältin Manuela Landry besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG, ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
Nach § 43 a Abs. 4 BRAO ist Rechtsanwälten die Wahrnehmung widerstreitender Interessen aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt. Deshalb wird vor der Mandatsannahme immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt besteht.
Rechtsanwältin Manuela Landry hat alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, alle Informationen auf der Website zutreffend und aktuell wiederzugeben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen ist aber ausgeschlossen. Das Recht zur jederzeitigen Änderung und Ergänzung der Informationen ohne vorherige Ankündigung behält sich Rechtsanwältin Manuela Landry vor. Gleiches gilt auch für die Inhalte externer Internetseiten, auf die diese Seite über Hyperlinks direkt oder indirekt verweist und auf die wir keinen Einfluss haben. Eine Haftung für rechtwidrige oder fehlerhafte Inhalte oder Schäden, die aufgrund der Nutzung der externen Internetseiten verursacht werden besteht daher nicht.
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Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht nach § 73 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 BRAO auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der für den jeweiligen Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer. Eine weitere Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung besteht bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer.
Rechtsanwältin Manuela Landry ist nicht verpflichtet an einer Streitbeilegungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Im Fall einer vermögensrechtlichen Streitigkeit aus dem Mandatsverhältnis mit einem Verbraucher wird die Kanzlei im Einzelfall entscheiden, ob sie an einem Schlichtungsverfahren teilnimmt. Zuständige Schlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Wert von 50.000 Euro ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 7, 10179 Berlin.
Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung finden Sie unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr
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