Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen.
Telefonisch erreichen Sie uns Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 17:30 Uhr und Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr. Termine nur nach Vereinbarung.
Nennen Sie uns Ihre Kontaktdaten und schildern Sie uns Ihr Anliegen bitte möglichst konkret (z.B. fristlose Kündigung vor drei Tagen). Nur so kann eine besondere Eilbedürftigkeit festgestellt und können gegebenenfalls bereits laufende Fristen beachtet werden. Sie werden dann bei der Terminvergabe bevorzugt berücksichtigt.
Details zum Ablauf eines Kündigungsschutzverfahrens finden Sie hier
Die barrierefreie Kanzlei befindet sich auf der Bachemer Straße 176-178 im Kölner Stadtteil Lindenthal. Ausreichend Parkmöglichkeiten finden Sie auf der Bachemer Straße oder der Herder Straße.
Mit den KVB-Straßenbahnlinien 7 oder 13 gelangen Sie an die Haltestelle Dürener Straße /Gürtel und von dort nach ca. 250 Metern direkt zur Kanzlei.
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Der allgemeine Kündigungsschutz, wonach der Arbeitgeber für die Kündigung einen Grund braucht, greift nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erst, nachdem das...