Ablauf der Anwaltsberatung

Für die meisten Arbeitnehmer ist das Arbeitsverhältnis existentiell wichtig. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis haben und nicht genau wissen, was Sie wollen und was möglich ist, rufen Sie an, mailen Sie oder nutzen Sie das Kontaktformular. Im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung erfahren Sie, wie ich Ihnen rechtlich weiterhelfen kann.

In der Regel findet zunächst ein Erstberatungsgespräch statt. Endet das Mandat dann bereits nach der ersten Beratung und Sie sind zufrieden, bin ich es auch.

Oder Sie beauftragen mich mit Ihrer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung. Die Erstberatungsgebühr wird in diesem Fall häufig mit den weiter anfallenden Gebühren verrechnet, d.h. sie muss dann nicht gesondert vergütet werden. Näheres zu den Kosten und meinem Grundsatz der Kostentransparenz finden Sie hier.

Die Vorbereitung des Beratungsgesprächs

Bei unserer telefonischen Terminvereinbarung erkläre ich Ihnen bereits genau, welche Unterlagen Sie zu unserem ersten gemeinsamen Termin mitbringen sollten und welche zusätzlichen Informationen noch hilfreich wären.

Der Beratungstermin

  • Im Beratungstermin schildern Sie mir ausführlich die Details Ihres Anliegens und ich höre sorgfältig zu.
  • Sie übergeben mir alle erforderlichen Unterlagen.
  • Ich erkläre Ihnen umfassend und verständlich, wie die Rechtslage zu bewerten ist, welche Handlungsmöglichkeiten in Betracht kommen und welche Kosten damit verbunden wären. Ich helfe Ihnen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.

Das weitere Vorgehen

Außergerichtliche Problemlösung

In der Regel erfolgt zunächst der Versuch, außergerichtlich durch Gespräche mit der Gegenseite eine Lösung zu finden.

Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht

Führen die außergerichtlichen Verhandlungen nicht zum gewünschten Erfolg, so kommt häufig nur die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht in Frage. Ziel der Güteverhandlung ist eine Beilegung des Rechtsstreits ohne sogenannte streitige Verhandlung im Kammertermin vor dem Arbeitsgericht.

Kammertermin vor dem Arbeitsgericht

Führt der Gütetermin nicht zu dem gewünschten Erfolg, so findet der Kammertermin vor dem Arbeitsgericht statt. Ich bereite Sie sorgfältig auf den Termin vor, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

Sie entscheiden über das "Wie" der außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung mit

Mir ist wichtig, dass Sie sich mit der gewählten Vorgehensweise wohl fühlen. Deshalb entscheiden Sie nach meiner Beratung

  • ob Sie mit mir im Vordergrund stehen möchten,
  • ich für Sie agiere und Sie im Hintergrund bleiben möchten,
  • ich Sie im Hintergrund so vorbereite, dass Sie die außergerichtlichen Gespräche/Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber selbst führen können. Dass Sie anwaltlich beraten sind, wird dann nach außen hin nicht sichtbar. Dieses Vorgehen bietet sich vor allem an, wenn die Situation nicht eskalieren und das Verhältnis zum Arbeitgeber keinesfalls durch rechtliche Auseinandersetzungen belastet werden soll.