Kosten der Erstberatung

Kostenloser Erstkontakt

Unabhängig vom Thema ist eine erste telefonische Einordnung des Problems, die Frage des weiteren Vorgehens und eine ungefähre Größenordnung der damit verbundenen Kosten selbstverständlich immer kostenlos.

Kostenlose Ersteinschätzung bei (drohender) Kündigung

Sie haben eine Kündigung erhalten oder diese wurde Ihnen sicher in Aussicht gestellt? Dann besprechen wir die Handlungsoptionen und kalkulieren die damit verbundenen Kosten. Diese kurze Ersteinschätzung erfolgt telefonisch und kostenlos. Möglicherweise stellt sich bereits an dieser Stelle heraus, dass sich ein anwaltliches Vorgehen rechtlich oder wirtschaftlich nicht lohnen wird. Das spart dann Geld, Zeit und vor Nerven. In allen anderen Fällen gehen wir zusammen den nächsten Schritt.

Kostenlose Erstberatung?

Eine Erstberatung darf nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz höchstens 190 Euro netto zzgl. einer Auslagenpauschale und der Mehrwertsteuer kosten. Handelt es sich um ein einfach gelagertes Problem mit einem geringen Zeitbedarf, kann die Gebühr auch deutlich unter diesen 190 Euro liegen.

Nach dem Bundesgerichtshof ist eine anwaltliche Erstberatung nur eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung“. Im Regelfall bereitet sich der Anwalt hierauf weder vor, noch prüft er Unterlagen.

Die Anwaltskanzlei Manuela Landry bietet hingegen seit Jahren eine umfassende Erstberatung, die weit über diese gerichtliche Definition hinausgeht und auch die Prüfung der meisten relevanten Unterlagen beinhaltet. Und zwar aus Überzeugung. Ich möchte Qualität liefern und ich möchte mit der Erstberatung für meine Mandanten einen echten Mehrwert schaffen.
Ich empfehle in keinem Fall rechtliche Schritte - die wirtschaftlich möglicherweise sinnlos für den Mandanten sind - , nur um doch etwas in Rechnung stellen zu können.

Wegfall der Erstberatungskosten bei weiterer Tätigkeit

Hinzu kommt: Wird die Anwaltskanzlei nach einer erfolgten Erstberatung in derselben Angelegenheit mit der weiteren gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung beauftragt, entfallen die Kosten für eine Erstberatung schon nach der Regelung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes.

Beratung

Zeichnet sich nach der Erstberatung ein weiterer, ggf. auch längerfristiger Beratungsbedarf ab, vereinbaren wir hierzu ein Stundenhonorar. Nehmen Sie meinen Rat in Anspruch, erfolgt die Abrechnung völlig transparent und minutengenau.

Erstberatung für Unternehmer und Selbstständige

Wenden Sie sich als Unternehmen an uns oder betrifft die Beratung eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit, bestimmen sich die Gebühren nicht nach den Vorschriften für die Erstberatung von Verbrauchern, sondern je nach Vereinbarung nach dem Streitgegenstandswert oder die Anwaltsvergütung wird nach dem vereinbarten Stundenhonorar minutengenau abgerechnet.