Kosten der Erstberatung

Kostenloser Erstkontakt oder Erstberatung?

Die anwaltliche Dienstleistung ist – wie alle anderen Dienstleistungen auch – grundsätzlich nicht kostenlos. Trotzdem löst nicht jedes Telefongespräch und jeder E-Mail-Kontakt mit dem Anwalt Kosten aus.

Anfragen im Wege des Erstkontakts sind selbstverständlich kostenlos.

Gerne hören wir uns das rechtliche Problem an und erörtern, welches anwaltliche Vorgehen in Frage kommt und welche Kosten damit verbunden wären.

Kosten für eine Erstberatung entstehen erst, sobald ein fachlicher Rat oder eine Auskunft zu einer konkreten Frage oder eine erste Einschätzung über die Erfolgsaussichten einer Klage vom Mandanten beauftragt wird. Und dies nach dem Gesetz sogar ohne, dass der Anwalt den Mandanten darauf hinweisen müsste. Denn auch das Gesetz geht davon aus, dass ein Anwalt nicht kostenlos arbeitet.


Wichtig für rechtsschutzversicherte Mandanten

Sind Sie rechtsschutzversichert, bietet es sich an, schon vor der Erstberatung die Kostendeckung bei der Versicherung anzufragen und die Deckungszusage direkt zur Erstberatung mitzubringen. Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kostendeckung für die Erstberatung nicht, so kann es trotzdem vernünftig sein, die Erstberatung selbst zu zahlen. Denn sollte die Erstberatung ergeben, dass eine Klage nicht sinnvoll ist, wurde nicht unnötiger Weise ein Rechtsschutzfall ausgelöst.


Für die mündliche Erstberatung eines Verbrauchers sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine Gebühr von höchstens 190 Euro netto zuzüglich Auslagen und der Mehrwertsteuer vor. Handelt es sich um ein einfacher gelagertes Problem, können die Gebühren auch deutlich unter diesen 190 Euro liegen.

Erstberatung für Unternehmer und Selbstständige

Wenden Sie sich als Unternehmen an uns oder betrifft die Beratung eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit, bestimmen sich die Gebühren nicht nach den Vorschriften für die Erstberatung von Verbrauchern, sondern je nach Vereinbarung nach dem Streitgegenstandswert oder die Anwaltsvergütung wird nach einem vereinbarten Stundenhonorar minutengenau abgerechnet.