Durch die Covid-19-Pandemie bedingte Auftrags- und Lieferengpässe wie auch staatliche Schutzmaßnahmen führen bei vielen Arbeitgebern zu einem deutlichen Arbeitsausfall und...
Benötigen Sie zu einer allgemeinen Frage eine Auskunft oder zu einem konkreten Sachverhalt einen rechtlichen Rat, so genügt zunächst eine sogenannte anwaltliche Erstberatung.
Für diese außergerichtliche Beratung oder Begutachtung sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) folgendes vor:
Die Kosten für die mündliche Erstberatung eines Verbrauchers betragen höchstens 190 Euro netto (226,10 Euro brutto) zuzüglich der möglicherweise anfallenden Telekommunikationspauschale von 20 Euro netto (23,80 Euro brutto). Die Erstberatungsgebühr beträgt also einschließlich der Mehrwertsteuer maximal 249,90 Euro.
Wenden Sie sich als Unternehmen an mich oder betrifft die Beratung eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit, bestimmen sich die Anwaltsgebühren nicht nach den Vorschriften für die Erstberatung von Verbrauchern, sondern grundsätzlich nach dem Streitgegenstandswert. Möglich ist auch die Vereinbarung eines Stundenhonorars.
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