Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen.
Die Anwaltstätigkeit erfordert
Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so unbeständig und dem ständigen Wandel unterworfen, wie das Arbeitsrecht. Die ausschließliche Spezialisierung und die ständige Weiterbildung sorgen für das unerlässliche umfassende Fachwissen.
Durch die frühere langjährige Tätigkeit in der Personalabteilung eines großen Unternehmens, kenne ich die Perspektive der Arbeitnehmer und die der Arbeitgeber. Die Motivation und Reaktion des Verhandlungspartners vorausschauend einschätzen zu können, sind für den Beratungs- und vor allem den Verhandlungserfolg entscheidend.
Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verlaufen oft emotional und sind für die eine oder andere Seite sehr belastend. Die zügige Beendigung des Rechtsstreits/Konflikts ist daher meist im Interesse aller Beteiligten. Zu einem gerichtlichen Prozess rate ich nur, wenn dieser zur Erreichung des Ziels notwendig und wirtschaftlich vernünftig ist.
Mir ist wichtig, dass mein anwaltliches Vorgehen für Sie - gerade bei komplexen Rechtsfragen - immer transparent und nachvollziehbar ist. Während des gesamten Prozesses informiere ich Sie daher proaktiv.
„Das Wichtigste ist, dass man nicht aufhört zu fragen“ (Albert Einstein).
Mein Ziel ist es, alle Ihre Fragen schnell und verständlich zu beantworten.
Die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Partei führe ich mit Nachdruck, aber konstruktiv und mit Respekt vor dem Gegenüber.
Absolute Verschwiegenheit ist eine Grundvoraussetzung für den Anwalt. Was Sie mir anvertrauen, bleibt auch vertraulich. Dies gilt auch für meine Mitarbeiter, die ebenfalls vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen.
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Der allgemeine Kündigungsschutz, wonach der Arbeitgeber für die Kündigung einen Grund braucht, greift nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erst, nachdem das...