Philosophie

Die Anwaltstätigkeit erfordert

Wissen und Erfahrung…

Mein Wissen und meine Erfahrung stammen aus Studium, Referendariat, Kanzleitätigkeit, langjähriger Personalarbeit im Großkonzern und der theoretischen Fortbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Von großem Vorteil für den Verhandlungserfolg ist hierbei, die Motivation und Reaktionen des Verhandlungspartners zu verstehen und seine Stärken und Schwächen zu kennen.

…aber auch Haltung

Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verlaufen oft emotional und sind für die eine oder andere Seite sehr belastend. Die zügige Beendigung des Rechtsstreits/Konflikts ist daher meist im Interesse aller Beteiligten. Ein gerichtlicher Prozess wird nur geführt, wenn dies zur Erreichung des Ziels notwendig und wirtschaftlich sinnvoll oder ausdrücklich von Ihnen gewünscht ist.

Während des gerichtlichen Prozesses führe ich Sie durch das Verfahren. Ich informiere Sie über jeden Schritt. Durch meine transparente und nachvollziehbare Arbeitsweise sind sie immer „auf dem Laufenden“.

„Das Wichtigste ist, dass man nicht aufhört zu fragen“ (Albert Einstein).

Das Rechtsproblem ist für den Mandanten häufig existenziell wichtig. Alle Fragen zum Vorgehen sind immer willkommen und werden stets umfassend und verständlich beantwortet.

Auseinandersetzungen führe ich mit Nachdruck, aber konstruktiv und mit Respekt vor dem Gegenüber.

Mir geht es darum, nicht nur wirtschaftlich sinnvolle, sondern auch menschlich verträgliche und nachhaltige Lösungen zu finden.

Absolute Verschwiegenheit ist eine Grundvoraussetzung für den Anwalt. Was Sie mir anvertrauen, bleibt auch vertraulich. Dies gilt auch für meine Mitarbeiter, die ebenfalls vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.