Durch die Covid-19-Pandemie bedingte Auftrags- und Lieferengpässe wie auch staatliche Schutzmaßnahmen führen bei vielen Arbeitgebern zu einem deutlichen Arbeitsausfall und...
Die Anwaltstätigkeit erfordert
Mein Wissen und meine Erfahrung stammen aus Studium, Referendariat, Kanzleitätigkeit, langjähriger Personalarbeit im Großkonzern und der theoretischen Fortbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Von großem Vorteil für den Verhandlungserfolg ist hierbei, die Motivation und Reaktionen des Verhandlungspartners zu verstehen und seine Stärken und Schwächen zu kennen.
Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verlaufen oft emotional und sind für die eine oder andere Seite sehr belastend. Die zügige Beendigung des Rechtsstreits/Konflikts ist daher meist im Interesse aller Beteiligten. Ein gerichtlicher Prozess wird nur geführt, wenn dies zur Erreichung des Ziels notwendig und wirtschaftlich sinnvoll oder ausdrücklich von Ihnen gewünscht ist.
Während des gerichtlichen Prozesses führe ich Sie durch das Verfahren. Ich informiere Sie über jeden Schritt. Durch meine transparente und nachvollziehbare Arbeitsweise sind sie immer „auf dem Laufenden“.
Das Rechtsproblem ist für den Mandanten häufig existenziell wichtig. Alle Fragen zum Vorgehen sind immer willkommen und werden stets umfassend und verständlich beantwortet.
Auseinandersetzungen führe ich mit Nachdruck, aber konstruktiv und mit Respekt vor dem Gegenüber.
Mir geht es darum, nicht nur wirtschaftlich sinnvolle, sondern auch menschlich verträgliche und nachhaltige Lösungen zu finden.
Absolute Verschwiegenheit ist eine Grundvoraussetzung für den Anwalt. Was Sie mir anvertrauen, bleibt auch vertraulich. Dies gilt auch für meine Mitarbeiter, die ebenfalls vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
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Der allgemeine Kündigungsschutz, wonach der Arbeitgeber für die Kündigung einen Grund braucht, greift nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erst, nachdem das...
Wird ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei demselben Arbeitgeber eingestellt, gelangt das in § 14...