Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen.
Gerade für Gewerbetreibende, Freiberufler und kleine, aber auch mittelständische Arbeitgeber bedeutet es einen immensen Aufwand, möchte man bei der Personalarbeit allen arbeitsrechtlichen Anforderungen gerecht werden.
Denn das Arbeitsrecht basiert nicht auf einem einheitlichen Arbeitsgesetz, sondern findet sich zersplittert in vielen unterschiedlichen Rechtsquellen. Zudem ist in keinem anderen Rechtsgebiet die Rechtsprechung der Gerichte von so großer Bedeutung. Als wirtschaftsnahes Rechtsgebiet ist das Arbeitsrecht außerdem dem ständigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel und immer häufiger auch europarechtlichen Vorgaben unterworfen.
Schnell wird aus Zeitmangel ein Arbeitsvertragsformular aus dem Internet heruntergeladen. Sollte dieses Klauseln enthalten, die nach aktueller Rechtsprechung gar nicht oder nicht mehr wirksam sind, sind diese Regelungen für den Arbeitnehmer nicht verbindlich.
Haben Sie arbeitsrechtliche Fragen zu Ihrer Personalarbeit, vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Fragen Sie.
Die Kanzlei M Landry berät und vertritt Sie zum Beispiel in folgenden Bereichen:
Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen.
Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung...
Der allgemeine Kündigungsschutz, wonach der Arbeitgeber für die Kündigung einen Grund braucht, greift nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erst, nachdem das...