Kosten der Erstberatung

Kostenloser Erstkontakt

Unabhängig vom Thema ist eine erste telefonische Einordnung des Problems, die Frage des weiteren Vorgehens und eine ungefähre Größenordnung der damit verbundenen Kosten selbstverständlich immer kostenlos.

Kostenlose Erstberatung?

Eine Erstberatung darf nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz höchstens 190 Euro netto zzgl. einer Auslagenpauschale und der Mehrwertsteuer kosten. Handelt es sich um ein einfach gelagertes Problem mit einem geringen Zeitbedarf, kann die Gebühr auch deutlich unter diesen 190 Euro liegen.

Nach dem Bundesgerichtshof ist eine anwaltliche Erstberatung nur eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung“. Im Regelfall bereitet sich der Anwalt hierauf weder vor, noch prüft er Unterlagen.

Die Anwaltskanzlei Manuela Landry bietet hingegen seit Jahren eine Erstberatung, die über diese gerichtliche Definition hinausgeht - dafür ist diese Erstberatung nicht kostenlos, sondern wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet. Keinesfalls empfehle ich rechtliche Schritte - die wirtschaftlich möglicherweise sinnlos sind -, um nach der kostenlosen Erstberatung doch noch etwas abrechnen zu können.

Wegfall der Erstberatungskosten bei weiterer Tätigkeit

Hinzu kommt: Wird die Anwaltskanzlei nach einer erfolgten Erstberatung in derselben Angelegenheit mit der weiteren gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung beauftragt, entfallen die Kosten für eine Erstberatung nach der Regelung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes wieder.

Beratung

Zeichnet sich nach der Erstberatung kein außergerichtlicher oder gerichtlicher Handlungsbedarf, aber ein weiterer Beratungsbedarf ab, vereinbaren wir hierzu ein Stundenhonorar. Nehmen Sie meinen Rat in Anspruch, erfolgt die Abrechnung völlig transparent und minutengenau.

Erstberatung für Unternehmer und Selbstständige

Wenden Sie sich als Unternehmen an uns oder betrifft die Beratung eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit, bestimmen sich die Gebühren nicht nach den Vorschriften für die Erstberatung von Verbrauchern, sondern je nach Vereinbarung nach dem Streitgegenstandswert oder die Anwaltsvergütung wird nach dem vereinbarten Stundenhonorar minutengenau abgerechnet.